Wir bieten die folgenden Leistungen an:

Hausärztliche Betreuung und Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)

Wir bitten Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) bei den folgenden Krankenkassen:

  • HzV AOK Bremen/Bremenhaven
  • HzV AOKN
  • HzV Audi BKK
  • HzV KBV-Knappschaft (§ 73 b SGB V)
  • HzV KKH
  • HzV LKK
  • HzV Barmer GEK
  • HzV DAK
  • HzV pronova BKK
  • HzV Vertrag HKK
Gesundheitsvorsorge
  • Gesundheitsvorsorge („Check-up“) ab dem 35. Lebensjahre einmal in 3 Jahren und zwischen 18. und dem 35. Lebensjahr einmal
  • Hautkrebsscreening (Früherkennung) alle 2 Jahren
  • Beratung zur Darmkrebsvorsorge
  • Früherkennung auf Bauchaortenaneurysmen
  • ausgewählte IGeL z.B. Duplex/Doppler-Ultraschaluntersuchung von extracranielle Gefäße -Arteriosklerose-Vorsorge
  • Vorsorge-Impfungen gemäß STIKO (ständige Impfkommission)

Gesundheitsvorsorge („Check-up“) :
  • Seit April 2019 haben gesetzlich Krankenversicherte zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr einmalig Anspruch auf den Gesundheits-Check.
  • Ebenfalls ab 35 Jahren können Sie jedes dritte Jahr eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung insbesondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Zuckerkrankheit durchführen lassen. Die Untersuchungen beinhalten die Erfassung von Risikofaktoren, eine Ganzkörperuntersuchung, Blut- und Urinuntersuchungen.

Hautkrebsscreening:
  • Alle 2 Jahre haben gesetzlich Krankenversicherte ab dem 35. Lebensjahr Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs (Ganzkörperinspektion der gesamten Haut, einschließlich des Kopfes).

Beratung zur Darmkrebsvorsorge und FOBT:
  • Zwischen 50 und 55 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte einmal jährlich Anspruch auf einen Schnelltest auf okkultes (verborgenes) Blut im Stuhl (FOBT).
  • ab dem 55. Lebensjahr eine Darmspiegelung empfohlen in Rahmen Darmkrebsvorsorge

Früherkennung auf Bauchaortenaneurysmen:
  • Gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 Jahren haben seit Anfang 2018 Anspruch auf eine einmalige Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader.
Jugend- und Kindervorsorgeuntersuchungen U3-J2

Für alle Früherkennungsuntersuchungen sind bestimmte Zeiträume vorgegeben, für die Sie einen Besuch in der ärztlichen Praxis vereinbaren sollten:

U3 -4. bis 5. Lebenswoche

U4 – 3. bis 4. Lebensmonat

U5 – 6. bis 7. Lebensmonat

U6 – 10. bis 12. Lebensmonat

U7 – 21. bis 24. Lebensmonat

U7a – 34. bis 36. Lebensmonat

U8 – 46. bis 48. Lebensmonat

U9 – 60. bis 64. Lebensmonat

J1 – 12 bis 14 Jahre J1-J2-Untersuchungen

J2 – 16 bis 17 Jahre J1-J2-Untersuchungen

Es ist wichtig, dass die Untersuchungen in den jeweiligen Altersspannen stattfinden, weil die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung mancher schwerwiegender Erkrankungen nur in einem bestimmten Zeitraum erfolgversprechend sind. Außerdem sind die Untersuchungstermine so festgelegt, dass die Ärztin oder der Arzt wichtige Entwicklungsschritte beurteilen kann, die in bestimmten Zeitspannen erfolgen und die für nachfolgende Entwicklungsschritte oft von besonderer Bedeutung sind.

Zur Sicherheit sollten Sie die Termine in der ärztlichen Praxis deshalb immer frühzeitig vereinbaren und keine Früherkennungsuntersuchung versäumen.

Infoflyer J1: Infoflyer_J1_deutsch Infoflyer_J1_Fremdsprachen

Ab September 2016: Neues Gelbes Heft

Eltern erhalten bei der nächsten anstehenden U-Untersuchung bis zur U6 ein neues Gelbes Heft.

Entnehmbare Karte

Eine dem Gelben Heft entnehmbare Karte erleichtert es Eltern, bei Bedarf nachzuweisen, dass das Kind an allen empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen hat – ohne dass dabei persönliche Befunde gezeigt werden müssen. Die Karte eignet sich z.B. zur Vorlage bei der Kita, der Schule oder dem Jugendamt. Die Karte dient auch als Bestätigung, dass die Beratung zur Impfung durchgeführt wurde.

Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:

Zeitpunkt Untersuchung Dokumentation (i.d.R.)
direkt nach der Entbindung U1 Neues Gelbes Heft
3. bis 10. Lebenstag U2 Neues Gelbes Heft
1. Monat (4. bis 5. Lebenswoche) U3 Neues Gelbes Heft
3 Monate (3. bis 4. Lebensmonat) U4 Neues Gelbes Heft
6 Monate (6. bis 7. Monat) U5 Neues Gelbes Heft
1 Jahr (12 Monate/10. bis 12. Monat) U6 Neues Gelbes Heft
2 Jahre (21. bis 24. Monat) U7 selbstklebende Einlagehefter
3 Jahre (34. bis 36. Monat)  U7a selbstklebende Einlagehefter
4 Jahre (46. bis 48. Monat) U8 selbstklebende Einlagehefter
51/4 Jahre (60. bis 64. Monat) U9 selbstklebende Einlagehefter
7 bis 8 Jahre U10 Grünes Heft
9 bis 10 Jahre U11 Grünes Heft
13 Jahre (12 bis 14 Jahre) J1 gesonderter Dokumentationsbogen
16 Jahre bis 17 Jahre J2 Grünes Heft

Erstattung

Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos: U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und außerhalb des Heftes J1 (auf einem gesonderten Dokumentationsbogen). Zusätzliche drei Gesundheitschecks empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: U10, U11 und J2, doch diese erstatten noch nicht alle Krankenkassen.

Die J2-Untersuchung wird von folgenden Krankenkassen erstattet: Krankenkassen-J2

EKG
  • EKG
Langzeitblutdruck

wir bieten eine 24 Stunden Langzeitblutdruckuntersuchung

Spirometrie
  • Spirometrie (einfache Lungenfunktionsprüfung, auch bei Kindern möglich)
  • Sauerstoffmessung (Pulsoxymetrie)
Sonographie

Wir bieten folgende Untersuchungen an:

  • Abdomen Sonographie – Bauchorgane Sonographie
  • Schilddrüse Sonographie
  • Gefäße (Farbdopplersonographie):
    • extracranielle Gefäße (z.B. Halsschlagader – Arteria carotis)
    • Körperstammgefäße wie z.B. Bauchaorta
    • Arterien und Venen der Extremitäten (Arme/Beine)

Einige Leistungen wie z.B. die Untersuchung der extracraniellen Gefäße (Doppler-/Duplexsonographie Carotiden) bieten wir auch als Vorsorge zur Beurteilung des individuellen Gefäßzustandes an, um Risiken für z.B. Schlaganfälle rechtzeitig zu erkennen und ggf. behandeln zu können.

Labordiagnostik
  • Labordiagnostik (Blut, Urin, Stuhlproben etc.)
  • Bestimmung der Blutgerinnbarkeit in der Praxis (INR-Messung, z.B. bei Marcumar-Patienten)
  • Blutzuckermessung in dringenden Fällen ggf. Schulung für Blutzuckerselbstmessung

Die Blutentnahmen erfolgen jeden Morgen zwischen ca. 08:00 bis ca. 10:30 Uhr. Anschließend werden vom Zentrallabor die Proben abgeholt.

Impfberatung & Impfungen

EpidemiologischesBulletin 22 Aug 2019

– Impfkalender 2019/2020 auf deutsch, russisch, englisch

Wir führen in unserer Praxis alle gängigen Schutzimpfungen in allen Altersgruppen. Dabei richten wir uns nach den aktuellen Empfehlungen namenhafter Zentren insbesondere der ständigen Impfkommission (STIKO) und des Centrums für Reisemedizin (CRM).

Laut STIKO sollten Kombinationsimpfstoffe bevorzugt werden um die Zahl der Infektionen gering zu halten. Sodass als Standardimpfung und für Auffrischimpfung von Tetanus eine Kombinationsimpfstoff Tdap (Boostrix oder Covaxis) oder Tdap-IPV (Boostrix Polio oder Repevax) in Deutschland empfohlen.

Kombinationsimpfstoff Tdap (Boostrix oder Covaxis):

  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Diphtherie
  • Pertussis (Keuchhusten)

Kombinationsimpfstoff Tdap -IPV (Boostrix Polio oder Repevax):

  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Diphtherie
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Poliomyelitis (Kinderklähmung)

Allgemein gilt, dass Auffrischimpfungen – in der Regel mit Kombinationsimfpstoffen – alle 10 Jahre erfolgen sollten.

Außerdem für bestimmte Patienten und altes Gruppen Pneumokokkenschutzimpfung und Grippeschutzimpfung sind empfohlen.

Masern

Laut STIKO alle nach 1970 geborene Personen ≥ 18 Jahre mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit sollten einen Standardimpfung mit Kombinationsimpfstoff MMR – Impfstoff (Masern, Mumps und Röteln) erhalten.

Neues wegen Masernschutzimpfung:

Zum 1.März 2020 tritt in Kraft ein Masernimpflicht für alle nach 1970 geborenen Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen ebenso wie Kinder und Angestellte in Kitas und Schulen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften.

Das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) sieht vor, dass Eltern vor Aufnahme ihres Kindes in eine Kindertagesstätte (Kita) oder Schule nachweisen müssen, dass das Kind gegen Masern geimpft oder bereits immun ist.

Gürtelrose (Herpes Zoster)

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfehlt die Impfung gegen Herpes Zoster mit einem Totimpstoff  (Shingrix) :

alle Personen ab 60 Jahren

alle Personen ab 50 Jahren, deren Immunsystem durch Krankheit oder Behandlung geschwächt ist.

DMP KHK, Asthma, COPD, Diabetes mellitus.
  • DMP KHK, Asthma, COPD, Diabetes mellitus.
Hausbesuche
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